Häufige Fragen
Das Thema Organspende wirft Fragen auf – wir beantworten sie, so gut wir können.
Ist ein Organspender wirklich tot?
Die Organentnahme darf nur erfolgen, wenn der Hirntod durch die Hirntoddiagnostik nachgewiesen wurde. Die Tests folgen einem streng reglementierten Ablauf, der von der SAMW vorgeschrieben wird. Durchgeführt werden die Tests von zwei voneinander unabhängigen, qualifizierten Fachärzten, die nicht in die Transplantation involviert sind.
Wie wird gewährleistet, dass sich der behandelnde Arzt nicht in einem Interessenkonflikt befindet?
Der behandelnde Intensivmediziner hat keinerlei Nutzen von der Organspende, auch keinen finanziellen. Der Transplantationschirurg ist nicht in den Spendeprozess (inklusive Todesfeststellung) involviert.
Gibt es Organhandel?
Ja, aber nicht in der Schweiz. Fälle aus Pakistan und Indien sind jedoch bekannt.
Wie kann ich sicher sein, dass im Falle meines Todes mein Wunsch, eine Organspende zu machen, respektiert wird?
Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber und erklären Sie die Wichtigkeit Ihres Wunsches. Mit einer Organspende-Karte, einer Eintragung im Nationalen Organspenderegister oder mittels einer Patientenverfügung können Sie Ihren Wunsch schriftlich festhalten und so die Angehörigen von dieser schwierigen Entscheidung befreien.
Können sich Spender- und Empfängerfamilien treffen?
Dies ist in der Schweiz nicht möglich, da die Anonymität gilt.
Wie lange dauert eine Organspende?
Vom Moment der Todesfeststellung (DBD-Spende) bis zum Schnitt im OP durchschnittlich 13 Stunden.
Wie sieht ein Organspender nach der Organentnahme aus?
Die Würde des Verstorbenen wird während und nach der Operation gewahrt. Nach dem Eingriff erfolgt die sorgfältige Wundversorgung des Leichnams. Es ist sehr wichtig, dass man von aussen ausser der Narbe nichts sieht. Es gibt je nach Organentnahme eine Naht vom Brustbein bis zum Bauch. Der Körper wird gewaschen und alle «Schläuche» werden entfernt.
Können die Angehörigen den Toten nach der Spende nochmals sehen?
Ja. Eine Aufbahrung im offenen Sarg ist möglich, auch wenn mehrere Organe entnommen wurden.
Die Wahrnehmung durch die Angehörigen unterscheidet sich von Fall zu Fall stark. Wir empfehlen die Beratung und Begleitung durch ein Care-Team oder einen Seelsorger.
Wer finanziert die Organspende?
Die entstehenden Kosten durch die Behandlung des Spenders auf der Intensivstation sowie die Kosten für die Abklärungen und die Organentnahme werden von der Krankenkasse des Empfängers beglichen.
Wer entscheidet über den Empfang der gespendeten Organe?
Die Daten des Spenders werden an die nationale Koordinationsstelle Swisstransplant übermittelt. Die Software SOAS (Swiss Organ Allocation System) übernimmt die Zuteilung der Spenderorgane an die Empfänger. Der Server dazu steht beim BAG in Bern. Für jedes Organ gibt es einen definierten Algorithmus, damit die Zuteilung unabhängig und schweizweit einheitlich abläuft.
Was bedeutet DBD-Spende und DCD-Spende? Was ist der Unterschied?
Grundsätzlich gilt bei beiden Formen, dass Organe erst dann entnommen werden dürfen, wenn zwei unabhängige Fachärzte den Tod festgestellt haben. Die Todesfeststellung erfolgt bei beiden Situationen nach dem Hirntodkonzept, wonach gemäss den gesetzlich verbindlichen Richtlinien der SAMW (Schweizerische Akademie für Medizinische Wissenschaften) verfahren werden muss. Demnach gilt ein Mensch als verstorben, wenn ein irreversibler Funktionsausfall des Hirns einschliesslich des Hirnstamms vorliegt.
Dies kann einerseits primär erfolgen, beispielsweise, wenn sich bei einer Hirnblutung der Druck im Innern des Schädels rasch erhöht, sodass schlussendlich das gesamte Gehirn nicht mehr durchblutet wird. Man spricht dann vom Hirntod und die Organspende wird im weiteren Verlauf als «Organspende nach Hirntod» oder in Englisch als «Donation after Brain Death (DBD)» bezeichnet. Die Steuerung der Atmung ist bei hirntoten Menschen ebenfalls ausgefallen, weshalb sie künstlich beatmet werden. Die kontinuierliche Sauerstoffzufuhr ermöglicht die Spende aller Organe und verhindert eine Schädigung durch Sauerstoffmangel.
Andererseits kann der Tod nach anhaltendem Kreislaufstillstand eintreten, bei dem das Gehirn ebenfalls nicht mehr durchblutet wird. Diese Form wird als «Organspende nach Kreislaufstillstand» oder in Englisch als «Donation after Cardiocirculatory Death (DCD)» bezeichnet. Die potentiellen Organspender sind Patienten vor einem geplanten Therapierückzug zur Palliation, bei denen ein rasches Versterben erwartet wird (<120min). Der Therapierückzug erfolgt im Operationssaal, falls von den Angehörigen gewünscht in deren Beisein. Nach dem Kreislaufstillstand verlassen die Angehörigen den OP-Bereich und nach einer Wartezeit von 5min wird im gleichen Verfahren wie bei DBD durch zwei voneinander unabhängige Fachärzte der Tod festgestellt. Weil bei dieser Spendeform ein Kreislaufstillstand besteht, ist eine Herztransplantation aufgrund des Sauerstoffmangels und dem Fortschreiten des Zellschadens aktuell in der Schweiz nicht möglich.
Was würde ein Wechsel von der aktuellen «erweiterten Zustimmungslösung zur Organspende» zur «Widerspruchslösung zur Organspende» für mich als Person bedeuten?
Rein praktisch gesehen würde sich kaum etwas an der heutigen Praxis auf den Intensivstationen ändern. Bei einem Therapierückzug würden genauso wie heute die nächsten Angehörigen beigezogen, um die medizinische Situation und, falls eine Organspende in Frage kommt, auch diese zu besprechen. Dabei wäre die Ausgangslage wohl leicht anders. Heute ist es so, dass die Angehörigen bei der Frage nach Organspende eher zu einem «nein» tendieren, wenn der Wille des Patienten nicht bekannt ist. Bei einer Widerspruchslösung wäre die neue Grundhaltung diejenige, dass ein jede/r Organspender/in wäre, ausser die Person hat eine Ablehnung zu Lebzeiten kundgetan (Registereintrag, Patientenverfügung, etc.). Womöglich steigt damit auch ein gewisser Druck, dass man sich zu Lebzeiten mit diesem Thema auseinandersetzt.