Betreuung der Angehörigen

Die Betreuung der Angehörigen stellt im Organspende-Prozess eine wichtige Aufgabe dar. Es ist zu beachten, dass die Angehörigen beim Gespräch über Organspende in einer enormen emotionalen Stresssituation sind.

Wir sind dafür zuständig, den Angehörigen den Prozess der Organentnahme transparent und in einfachen, verständlichen Worten zu vermitteln und auf die Fragen der Angehörigen einzugehen. In einem ersten Schritt wird den Angehörigen die infauste Prognose erklärt und verständlich gemacht. Dies geschieht, unabhängig von einer allfälligen Organspende, durch das Behandlungsteam. Erst in einem nachfolgenden Gespräch soll das Thema Organspende besprochen werden. Damit wird klar dargelegt, dass die Zustimmung zur Organspende unabhängig vom Sterbeprozess ist.

Sobald die aussichtslose Prognose feststeht, kann der mutmassliche Wille des Patienten/der Patientin in Bezug auf eine Organspende mit den Angehörigen besprochen werden. Für den Entscheid ist die schriftliche Verfügung des Patienten/der Patientin bindend. Eine Organspende ist freiwillig. Somit ist es wichtig, dass die Angehörigen nicht unter Druck gesetzt werden. Sie sind angewiesen im «Sinne des Patienten/der Patientin» zu entscheiden. Die gesprächsführenden Personen sollten gemäss den SAMW-Richtlinien eine neutrale Haltung bewahren. Dabei sind alle Beteiligten angehalten, sich für den Willen des Patienten/der Patientin einzusetzen.

Swisstransplant veranstaltet regelmässig Seminare, in denen das Gespräch mit Angehörigen unter Anleitung von erfahrenen Fachpersonen trainiert werden kann. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website von Swisstransplant