-
Ist ein Organspender wirklich tot?
Die Organentnahme darf nur erfolgen, wenn der Hirntod durch die Hirntoddiagnostik nachgewiesen wurde. Die Tests folgen einem streng reglementierten Ablauf, der von der SAMW vorgeschrieben wird. Durchgeführt werden die Tests von zwei voneinander unabhängigen, qualifizierten Fachärzten/Fachärztinnen, die nicht in die Transplantation involviert sind.
-
Wie wird gewährleistet, dass sich der behandelnde Arzt/Ärztin nicht in einem Interessenkonflikt befindet?
Der behandelnde Arzt/ die behandelnde Ärztin hat keinerlei Nutzen von der Organspende, auch keinen finanziellen. Er ist keiner chirurgischen Disziplin unterstellt. Der Transplantationschirurg/Transplantationschirurgin ist nicht in den Spende Prozess (inklusive Todesfeststellung) involviert.
-
Gibt es Organhandel?
Ja, aber nicht in der Schweiz. Fälle aus dem Ausland sind jedoch bekannt. Falls ein Verdacht besteht, wird automatisch eine polizeiliche Ermittlung eingeleitet. Patienten/Patientinnen welche im Ausland transplantiert werden und in der Schweiz nachbetreut werden sind beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) meldepflichtig.
-
Können sich Spender und Empfängerfamilien treffen?
Dies ist in der Schweiz nicht möglich, da die Anonymität gewährleistet werden muss. Es ist jedoch möglich einen anonymisierten Brief an den Spender/Spenderin zu schreiben, welcher dann vom betreuenden Transplantationszentrum weitergeleitet wird.
-
Wie lange dauert eine Organspende?
Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von der Art der Organspende (DBD oder DCD) ab. In den meisten Fällen dauert es vom Entscheid für die Organspende bis zur Operation der Organentnahme 24 bis 48 Stunden, manchmal auch deutlich länger.
-
Wie sieht ein Organspender / Organspenderin nach der Entnahme aus?
Die Würde des Verstorbenen wird während und nach der Operation gewahrt. Nach dem Eingriff erfolgt die sorgfältige Wundversorgung des Leichnams. Es ist sehr wichtig, dass man von aussen ausser der Narbe nichts sieht. Es gibt je nach Organentnahme eine Naht vom Brustbein bis zum Bauch.
-
Wer finanziert die Organspende?
Die entstehenden Kosten durch die Behandlung des Spenders/der Spenderin auf der Intensivstation sowie die Kosten für die Abklärungen und die Organentnahme werden von der Krankenkasse des Empfängers/der Empfängerin beglichen. Eine Organspende stellt für die spendende Familie keine Mehrkosten dar.
-
Wer entscheidet über den Empfang der gespendeten Organe?
Die Daten des Spenders werden an die nationale Koordinationsstelle Swisstransplant übermittelt. Die Software SOAS (Swiss Organ Allocation System) übernimmt die Zuteilung der Spenderorgane an die Empfänger. Der Server dazu steht beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Bern. Für jedes Organ gibt es einen definierten Algorithmus, damit die Zuteilung unabhängig und schweizweit einheitlich abläuft. Damit wird die Gerechtigkeit für alle Personen gewährleistet.
-
Was bedeutet der Wechsel von der «erweiterten Zustimmungslösung zur Organspende» zur «Widerspruchslösung zur Organspende» für mich als Person?
Der Prozess der Organspende bleibt unverändert. Bei einem Therapierückzug werden genauso die nächsten Angehörigen beigezogen, um die medizinische Situation und, die Möglichkeit der Organspende zu besprechen. Nach Einführung der erweiterten Widerspruchslösung wird generell von einem Spenderwillen der verstorbenen Person ausgegangen. Die Angehörigen werden im Gespräch weiterhin das Recht haben sich – im Sinne des Patienten, der Patientin- gegen eine Spende auszusprechen.
Wichtig ist weiterhin der dokumentiere Wille des Patienten/der Patientin.