Aufgaben im Organspendeprozess

  • Koordination

    Die Spitäler im Netzwerk Schweiz-Mitte werden in drei Kategorien aufgeteilt. Zwei Spitäler des Netzwerkes sind befugt, Organe zu implantieren, in vier Spitälern werden Organe entnommen. Alle anderen Spitäler sind für die Erkennung von potenziellen Spendern/Spenderinnen zuständig (Detektionsspitäler) und melden diese an die Transplantations- und Entnahmezentren.

    • Die Spitäler im Kanton Aargau: Meldung ans Kantonsspital Aarau
    • Die Spitäler in den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt: Meldung ans Universitätsspital Basel
    • Die Spitäler in den Kantonen Bern und Solothurn sowie im Oberwallis (Visp): Meldung ans Inselspital, Universitätsspital Bern
  • Explantation

    In folgenden Spitälern können Organe entnommen werden:

    • Inselspital, Universitätsspital Bern (inklusive Kinderkliniken)
    • Universitätsspital Basel (USB)
    • Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB)
    • Kantonsspital Aarau (KSA)
  • Implantation

    Für die Implantation der Organe bei der empfangenden Person sind die Transplantationszentren zuständig, die über eine Bewilligung des BAG verfügen:

    • das Universitätsspital Basel für die Netzwerkspitäler in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft und Basel-Stadt
    • das Inselspital, Universitätsspital Bern für die Netzwerkspitäler in den Kantonen Bern, Solothurn sowie für das Oberwallis (Visp)

     

Teams der Spende- und Transplantationskoordination

Sie koordinieren den ganzen Prozess der Organspende und der Transplantation. Die Spenderabklärung, die Unterstützung in der Spenderbehandlung, Gespräche mit den Angehörigen und die Planung und Koordination der Organentnahme stehen für den Spenderprozess im Vordergrund.