Ablauf

Voraussetzung für eine Organspende

Über eine Organspende kann erst entschieden werden, wenn bei einer intubierten Person eine infauste Prognose besteht. Dies bedeutet, dass der Tod des Patienten/der Patientin unmittelbar bevorsteht oder der Verdacht besteht, dass der Hirntod bereits eingetreten ist. Als Folge dessen wird mit dem Behandlungsteam entschieden, das Therapieziel zu ändern. Statt der Lebensrettung steht nun das Lindern des Leids im Vordergrund.

Formen der Organspende: DBD und DCD

Entsprechend den zwei Formen der Organspende wird zwischen einem Ablauf der Organspende nach primärem Hirntod und einem nach Herz-Kreislauf-Stillstand unterschieden. Bei beiden Formen wird mit der sogenannten Hirntoddiagnostik der Tod festgestellt. Diese Feststellung ist Voraussetzung, damit eine Organspende stattfinden darf. Sie muss nach nationalen Richtlinien von dafür qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Die üblicherweise für die beiden Formen verwendeten Abkürzungen stammen aus dem Englischen «Donation after Brain Death: DBD» für die Spende nach Hirntod und «Donation after Cardiocirculatory Death: DCD» für die Spende nach Herz-Kreislauf-Stillstand.

Bedeutung der Prognose und medizinischen Betreuung

Der Ablauf wird dadurch bestimmt, ob die Patientin oder der Patient bereits Hirntod ist oder der Hirntod in den nächsten 48 Stunden eintreten könnte.

Durch intensivmedizinische Massnahmen (künstliche Beatmung, Medikamente) können die Organfunktionen aufrechterhalten werden und eine Organspende kann evaluiert werden. In dieser Zeit gilt es, zusammen mit den Angehörigen, den mutmasslichen Wunsch der betroffenen Person zu eruieren. Ist eine schriftliche Willensbekundung vorliegend, wird diese beigezogen. Sie gilt als Grundlage für das weitere Vorgehen. Es ist darauf zu achten, dass die Angehörigen genügend Zeit haben, den drohenden Verlust zu verarbeiten. Die Gespräche über die Einstellung der therapeutischen Massnahmen respektive im gegebenen Fall die Information über den Hirntod sollen vom Gespräch mit der Frage nach Organspende getrennt werden. Es ist für das Betreuungsteam gesetzliche Pflicht, potenzielle Organspender/Organspenderinnen zu erkennen und den Spenderwillen zu eruieren.

Hirntoddiagnostik und gesetzliche Bestimmungen

Das Erlöschen jeglicher Hirnfunktionen ist Voraussetzung für eine Organspende. Laut Gesetz ist ein Mensch tot, wenn die Funktionen seines gesamten Gehirns, einschliesslich des Hirnstamms, irreversibel ausgefallen sind. Der Hirntod wird durch neurologische Tests gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) nachgewiesen und zwar durch zwei Fachärzte oder Fachärztinnen. Dabei darf einer dieser Ärzte/Ärztin nicht in Verbindung mit der aktuellen Behandlung stehen. Handelt es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall, bedarf es zusätzlich einer Zustimmung der Staatsanwaltschaft und die Polizei wird involviert.

Medizinische Voraussetzungen 

Eine weitere Voraussetzung für die Organspende ist das Fehlen von medizinischen Kontraindikationen. Dies wird im Zweifel mit der involvierten Transplantationskoordination und Swisstransplant besprochen. Für die Organspende besteht keine obere Alterslimite.

Bei medizinischen Unsicherheiten wird mit der der lokalen Transplantationskoordination die medizinische Situation besprochen.

Beginn des Organspendeprozesses

Sobald die infauste Prognose kommuniziert wurde und die Einwilligung zur Organspende vorliegt, kann mit dem Organspendeprozess begonnen werden. 

Zuteilung der Organe durch Swisstransplant

Die Daten der Spenderin oder des Spenders werden an die nationale Koordinationsstelle Swisstransplant übermittelt und in das Zuteilungssystem SOAS (Swiss Organ Allocation System) eingegeben. Anhand dieser Daten werden geeignete Empfänger/Empfängerinnen für die zu transplantierenden Organe ermittelt. Die nationale Koordinationsstelle informiert die entsprechenden Transplantationszentren, in denen die Organe transplantiert werden sollen. Der Algorithmus für die Organzuteilung ist computerbasiert nach festen Kriterien. Alle Patienten/Patientinnen auf der Schweizer Warteliste werden dabei berücksichtigt.

Planung und Durchführung der Organentnahme

Sobald die Zuteilung der Organe abgeschlossen ist, wird die Operation zur Organentnahme geplant.

Die Operation wird nach festgelegten Standards durchgeführt. Sie ist technisch sehr anspruchsvoll und wird von erfahrenen Chirurgen/Chirurginnen mit Sorgfalt vorgenommen. Die Anwesenheit eines Transplantationskoordinators oder einer Transplantationskoordinatorin während der Organ- und Gewebeentnahme ist erforderlich, um den korrekten Ablauf und die Kommunikation mit Swisstransplant sicherzustellen.

Organtransport

Nach der Entnahme werden die Organe nach festgelegten Richtlinien verpackt und auf direkten Wege in die entsprechenden Transplantationszentren transportiert. Vor der Entnahme werden die Organe mit einer Konservierungslösung durchspült, wodurch sie einige Stunden ohne Blut- respektive Sauerstoffversorgung überstehen können. Für manche Organe stehen Perfusionsmaschinen zur Verfügung, so dass die Zeit ohne Durchblutung minimiert werden kann. Nach Ankunft der Organe im Transplantationszentrum wird unverzüglich mit der Implantation begonnen.

Umgang mit dem Leichnam und Betreuung der Angehörigen

Der Würde der oder des Verstorbenen wird grosse Aufmerksamkeit geschenkt. Nach dem Eingriff erfolgt die sorgfältige Wundversorgung des Leichnams. Die Mitarbeitenden der Transplantationskoordination sind verantwortlich für die Wiederherstellung der körperlichen Integrität der spendenden Person. Eine Aufbahrung im offenen Sarg ist möglich, auch wenn mehrere Organe entnommen wurden. Die Transplantationskoordination steht den Angehörigen für jegliche Informationen und zur Unterstützung so lange zur Verfügung wie dies gewünscht wird.

Ein komplexer, interdisziplinärer Prozess

Von der Zustimmung zur Organspende bis zur Übergabe des Leichnams können mehrere Tage vergehen. Der Prozess der Organspende ist multidisziplinär, erstreckt sich über mehrere Spitäler und Bedarf einer sorgfältigen Arbeitsweise. Während des Prozesses werden Angehörige nahe betreut und bestmöglich informiert. Allen Beteiligten in diesem Prozess ist die wohlwollende, respektvolle Betreuung ein grosses Anliegen.

Weitere Informationen über den Ablauf einer Organspende finden Sie unter Swisstransplant.